Beleuchtungsset mit StVZO Zulassung
Der leuchtstarke Fahrrad-Scheinwerfer mit 90 Lux und das Fahrrad-Rücklicht sind zur Nutzung im Straßenverkehr zugelassen (StVZO). Sie werden jeweils von einem Li-Ion-Akku mit dem notwendigen Strom versorgt. Das Akku-Rücklicht hat als besonderes Feature eine Bremslichtfunktion. Während am Tag beide LEDs als Verzögerungslicht beim Bremsen dienen, leuchtet im Nachtmodus eine LED dauerhaft und die andere übernimmt die Bremslichtfunktion. So erkennen nachfolgende Fahrzeuge, dass Sie langsamer werden, und können entsprechend reagieren.